Statuten-Revision auf dem Prüfstand

Das genossenschaftliche Umfeld ist einem dynamischen Prozess unterworfen. Darum müssen auch die Statuten immer wieder den neuen Gegebenheiten anpasst werden. Bei der ASIG ist das letztmals vor 9 Jahren geschehen. Eine Überarbeitung ist daher fällig.

Das genossenschaftliche Umfeld ist einem dynamischen Prozess unterworfen. Darum müssen auch die Statuten immer wieder den neuen Gegebenheiten anpasst werden. Bei der ASIG ist das letztmals vor 9 Jahren geschehen. Eine Überarbeitung ist daher fällig.

Statuten sind verbindliche Normen, an denen sich die Leitungsgremien orientieren. Durch die Entwicklungen im genossenschaftlichen Umfeld müssen sie in regelmässigen Abständen überarbeitet werden. Am 15. Januar 2018 lud daher die ASIG ihre Mitglieder zu einer Information und einem Meinungsaustausch über die wesentlichsten Änderungen der Statuten ins Swissôtel in Oerlikon ein. Rund 120 Genossenschafterinnen und Genossenschafter folgten der Einladung.

Die Überarbeitung der Statuten wurde von einer Arbeitsgruppe aus fünf Vorstandsmitgliedern, dem Geschäftsführer und der Assistentin der Geschäftsleitung betreut. Sie haben eine Reihe von Anpassungen vorgeschlagen, die sich teils aus der Praxis der Genossenschaft und der Bewirtschaftung, teils aufgrund von neuen Musterstatuten des Verbandes für Wohnungswesen ergeben haben.

«Mit aktualisierten Statuten wollen wir die ASIG für die nächsten 15-20 Jahre fit machen», betont Ruedi Schoch, Leiter der Arbeitsgruppe Statuten und Moderator am Diskussionsabend im Swissôtel. Mit einer guten Strategie wolle die ASIG ihre Marktposition für die Zukunft sichern. «Wir wollen heute die richtigen Weichen für morgen stellen.»

Mehr Entscheidungsfreiräume

Mit den geänderten Statuten soll die ASIG-Leitung mehr Entscheidungsfreiraum (Art. 21) erhalten. So etwa, wenn es um Entscheide zur Erstellung oder zum Ersatz von (Kleinst-)Bauten geht. Zu reden gab in diesem Zusammenhang im Swissôtel der finanzielle Kompetenzrahmen des Vorstands von ca. 20 Millionen; das findet eine Mehrheit der Anwesenden in einer konsultativen Abstimmung tendenziell zu hoch; sie verweisen auf andere Genossenschaften.

Diskutiert wurde zudem der Passus in Art. 25, Abs. 1, wo es um die Zusammensetzung des Vorstands geht. In den letzten Jahren sei es schwierig gewesen, geeignete Mitglieder aus der ASIG zu finden, betonte Ruedi Schoch. Die Anwesenden finden es ungenügend, dass nur ein Drittel der Mitglieder – wie neu vorgeschlagen – aus in der ASIG wohnhaften Genossenschaftern bestehen soll. Das findet man zu wenig.

Vermietungsreglement gibt zu reden

Am meisten zu reden gab erwartungsgemäss das Vermietungsreglement. Die ASIG gehört zu den liberalen Genossenschaften auf dem Platz Zürich. Sie vertritt (Art. 3, Abs. 6) die Praxis: Eine Einzelperson darf in einer 3 ½ -Zimmerwohnung leben. Ein Kopf plus zwei Zimmer stellt noch keine Unterbelegung dar. Was darüber ist, gilt als Unterbelegung und muss derzeit vom Mieter mit monatlich 200 Franken pro Zimmer entschädigt werden. Der maximale Unterbelegungsbetrag kann im Extremfall bis in die Höhe des monatlichen Mietzinses gehen, was die Anwesenden im Swissôtel als eindeutig zu hoch erachten.

Die Situation wird von der ASIG in der Regel sehr kulant gehandhabt; sie ist besorgt, dass eine Einzelperson in einer zu grossen Wohnung baldmöglichst eine kleinere Wohnung zugeteilt bekommt. Gleich fünf Votanten und Votantinnen meldeten sich zur vorgesehenen Änderung von Art. 3, Abs. 1, wo es darum ging, dass neu der Vorstand für das Vermietungsreglement zuständig sein soll, und nicht mehr die GV. Das sehen die Anwesenden anders; weiter wie bisher soll dies in der Kompetenz der GV bleiben.

Die geänderten Statuten werden nun aufgrund der Voten am Diskussionsabend im Swissôtel vom 15. Januar nochmals in der Arbeitsgruppe besprochen und danach dem Vorstand unterbreitet werden, bevor sie – allenfalls angepasst – der GV vom 29. Juni 2018 zur Abstimmung vorgelegt werden. Zusammen mit dem Antrag an die GV wird dann auch das neue Vermietungsreglement vorliegen.

Stefan Hartmann, Text, Ralph Hut, Fotos

 

Info: Der Entwurf zu den geänderten Statuten ist einsehbar unter: Entwurf ASIG-Statuten

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