Fragen zum Vermietungsreglement geklärt

Im Rahmen der Statutenrevision anlässlich der vergangenen ASIG-Generalversammlung hatten sich 112 Mitglieder für eine separate Veranstaltung zum Vermietungsreglement ausgesprochen.

Im Rahmen der Statutenrevision anlässlich der vergangenen ASIG-Generalversammlung hatten sich 112 Mitglieder für eine separate Veranstaltung zum Vermietungsreglement ausgesprochen.

Am Mittwoch, 26. September 2018, lud die ASIG ihre Mitglieder zu einer Orientierung und Diskussion über die geplanten Anpassungen ein. Das Interesse war gross, folgten doch rund 250 interessierte Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Einladung ins Swissôtel Zürich Oerlikon.

ASIG-Präsident Walter Oertle zeigte sich bei der Begrüssung sehr erfreut über die grosse Teilnahme. Ruedi Schoch, Vorstandsmitglied und Leiter der Arbeitsgruppe Statuten, führte souverän durch die Präsentation mit den wichtigsten Inhalten des neuen Vermietungsreglements. Die ASIG Generalversammlung 2018 hat das Vermietungsreglement neu in die Kompetenz des Vorstands übergeben. Heute Abend sollen Verständnisfragen geklärt und Anregungen aufgenommen werden.

Genossenschaftlichen Grundsatz stärken

Neu soll der genossenschaftliche Grundsatz gestärkt werden, wonach Wohnraum und Zahl der Bewohnenden in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen sollen. Die jetzt vorgeschlagene Regelung führt dazu, dass die Mietpartei bei einer Unterbelegung nach einer Karenzfrist von zwei Jahren einen sogenannten Unterbelegungsbeitrag bezahlen muss, der 1/9 des Nettomietzinses beträgt. Der Zuschlag erhöht sich jährlich um denselben Betrag und erreiche nach 6 Beitrags- respektive 8 Unterbelegungsjahren sein Maximum. Mit diesem Anreizsystem sollen sich Mietparteien in langfristig unterbelegten Wohnungen innerhalb der ASIG um eine andere Wohnung bemühen, den Wechsel vollziehen und die grosse Wohnung für eine Familien frei machen.

Zwei Votantinnen ergriffen das Wort und begrüssen die Anpassungen im Vermietungsreglement als faire Lösung und gute Idee. „Ältere Menschen wie ich sollen doch in einer Wohngenossenschaft auch wieder Platz für Familien machen“. Mit der Frist von 8 Jahren bleibe einem viel Zeit für einen Wechsel und das ASIG-Angebot mit drei Ersatzwohnungen sei grosszügiger als anderswo. Aus anderen Rückmeldungen oder Fragen war aber auch eine gewisse Skepsis gegenüber den geplanten Änderungen spürbar.

Unterbelegung erst ab 4 Zimmern

Diskutiert wurde erneut die Definition einer Unterbelegung. Ruedi Schoch konnte viele Sorgen beseitigen und klärte auch offene Fragen zu Themen wie Untermiete, Härtefälle und die Reihenfolge bei Neuvermietungen. Die ASIG bleibe der Belegungsregel „Anzahl Zimmer minus 2“ treu. So kann eine Einzelperson problemlos in einer 3- oder 3.5-Zimmerwohnung leben. „Eine Unterbelegung ist erst ab einer 4-Zimmer-Wohnung und grösser gegeben“. Darin sollen mindestens zwei Personen leben, was auch Kinder einschliesst.

Wer sich meldet, ist gut beraten

Ruedi Schoch hält fest, dass die ASIG ihrem statutarischen Auftrag der Vermietung der Wohnungen an seine Mitglieder selbstverständlich weiterhin nachkommt. So unterbreitet die Geschäftsstelle den betroffenen Mietparteien während der Dauer der Unterbelegung mindestens drei Umsiedlungsangebote für eine kleinere Wohnung. „Wichtig ist, dass Sie sich bei unserer Geschäftsstelle sofort melden“, betont er. „Denn einerseits entfällt sonst Ihre Karenzfrist. Und andererseits können wir Sie für interne Wechsel nicht berücksichtigen.“ Walter Oertle unterstreicht: „Nur wenn wir Ihre Situation und Ihre Wünsche kennen, können wir darauf eingehen“. Präferenzen hinsichtlich Siedlung, Ort und Grösse werden beim Umzug in eine kleinere Wohnung gerne bestmöglich berücksichtigt. Erst nach Ablauf der maximalen Unterbelegungsdauer von 8 Jahren und entsprechend ungenutzten Ersatzangeboten kann ein ASIG-Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen und in der Folge der Mietvertrag gekündigt werden. Als Ziel bleibt aber ein Vorgehen, welches bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem erfolgreichen Wohnungswechsel führt.

Finale Version wird erarbeitet

Individuelle Sorgen und Anregungen konnten danach an verschiedenen Stehtischen während einem Apéro besprochen werden. So wurde an den einzelnen Themeninseln mit Vertretern aus dem ASIG-Vorstand und der ASIG-Geschäftsstelle noch länger eingehend diskutiert. „Ihre heute formulierten Anliegen werden wir in der Arbeitsgruppe besprechen, bevor das neue Vermietungsreglement im November durch den Gesamtvorstand verabschiedet wird“, bedankt sich Ruedi Schoch für die konstruktive Teilnahme. Über die Endfassung des neuen Vermietungsreglements werde im Dezember 2018 informiert, bevor es ab Januar 2019 umgesetzt werden soll. Zudem werde das neue Reglement nach einer Einführungsphase erneut überprüft. „Wer während der Übergangsfristen in ungewollte finanzielle Engpässe kommt, wendet sich bitte an unsere Frau Mirjam Pfister, ASIG Sozialarbeiterin. Sie steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite“, empfiehlt Ruedi Schoch.

Viele Fragen konnten an diesem Abend geklärt werden. Nach dieser informativen und heiteren Versammlung rückt das Ziel wieder einen Schritt näher, wonach möglichst viele Personen von den zur Verfügung stehenden gemeinnützigen Wohnungen der ASIG profitieren können.

Andrea Gnädinger, Text, Ralph Hut, Fotos

Impressionen